Die Verrechnungspreisdokumentation als Nachweis für Verrechnungspreise
Die Verrechnungspreisdokumentation beinhaltet eine Zusammenstellung von Unterlagen und Informationen, die ein Unternehmen erstellt, um Verrechnungspreise zu dokumentieren und zu begründen. Doch was sind Verrechnungspreise? Welche Informationen muss eine solche Dokumentation enthalten, wie ist sie aufgebaut und wer muss sie erstellen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
Das Problem mit den Verrechnungspreisen
Verrechnungspreise sind im Zusammenhang mit Transaktionen innerhalb von multinationalen Unternehmen von Bedeutung. Danach handelt es sich um die Preise, die zwischen den einzelnen, in unterschiedlichen Ländern niedergelassenen und miteinander verbundenen Unternehmen für konzerninterne Transaktionen in Rechnung gestellt werden.
Verrechnungspreise werden von abhängigen Partnern innerhalb des Konzerns festgelegt. Grundlage für ihre Festlegung sind Vergleichsmarktpreise oder andere anerkannte Methoden. Es kann passieren, dass die eigenverantwortliche Festlegung der Preise nicht den unabhängigen Marktpreis widerspiegelt, was Steuerbehörden als problematisch ansehen. Sie befürchten, dass multinationale Konzerne die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Transaktionen so definieren, dass die steuerbaren Gewinne vermindert werden.
Was ist eine Verrechnungspreisdokumentation?
Um sicherzustellen, dass Verrechnungspreise angemessen beziehungsweise realistisch und nachvollziehbar sind, gibt es die sogenannte Verrechnungspreisdokumentation, die auch als Transferpreisdokumentation bezeichnet wird. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Compliance für Unternehmen, die internationale Geschäftsbeziehungen pflegen. Insoweit ist sie ein wichtiger Nachweis, der die Festlegung angemessener Verrechnungspreise dokumentiert. Die Verrechnungspreisdokumentation soll ein Schlupfloch schließen, indem eine künstliche Verschiebung von Gewinnen verhindert wird, um Steuern zu sparen. Außerdem stellt die Dokumentation sicher, dass Gewinne fair unter den verbundenen Unternehmen aufgeteilt werden.
Welche Informationen muss eine Verrechnungspreisdokumentation enthalten?
Die Verrechnungspreisdokumentation muss diese Informationen enthalten:
- Informationen über die Geschäftsbeziehungen zwischen den miteinander verbundenen Unternehmen
- Informationen über die Art der Geschäfte, die durchgeführt werden
- Informationen über angemessene Verrechnungspreise
- Methode, die verwendet wurde, um die Verrechnungspreise zu bestimmen
- Unterlagen, die zur Unterstützung der Methode verwendet werden
Es gibt verschiedene Methoden, um angemessene Verrechnungspreise zu bestimmen. Beispiele sind die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufspreismethode, und die Kostenaufschlagsmethode, wobei die Wahl der Methode von der Art der Geschäfte sowie von der Verfügbarkeit von Vergleichsdaten abhängig ist.
Verrechnungspreisdokumentation – wer muss sie erstellen?
Die Verrechnungspreisdokumentation hat zwei Funktionen. Zum einen wird sie für steuerliche Zwecke erstellt. Zum anderen dient sie den Finanzbehörden als Nachweis, dass die Verrechnungspreise angemessen sind. Umso wichtiger ist es für Unternehmen darauf zu achten, dass die Verrechnungspreisdokumentation vollständig und korrekt ist, um mögliche steuerliche Risiken zu vermeiden. Sie muss von den Unternehmen erstellt und aufbewahrt werden, die grenzüberschreitende Geschäfte mit verbundenen Unternehmen machen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise Tochter- und Schwestergesellschaften sowie Unternehmen, die denselben Eigentümer haben. In seltenen Fällen müssen auch Personengesellschaften oder kleinere Unternehmen Verrechnungspreisdokumentationen erstellen, wenn sie Geschäfte mit verbundenen Unternehmen tätigen.
Wie ist eine Verrechnungspreisdokumentation aufgebaut?
Abhängig vom jeweiligen Land gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die Erstellung und Aufbewahrung einer Verrechnungspreisdokumentation, an die Unternehmen gebunden sind. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie EU-rechtliche Vorgaben in innerstaatliches Recht umgesetzt. Der dreistufige Aufbau der Verrechnungspreisdokumentation orientiert sich am dreistufigen Dokumentationsansatz der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und beinhaltet
– die Stammdokumentation
– die landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation
– den länderbezogenen Bericht im Rahmen der in § 138a Abgabenordnung (AO) formulierten Anzeigepflichten
Bezüglich der Erstellung und Vorlagepflicht bei den Finanzbehörden wird zwischen laufenden und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen differenziert.
Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich fachliche Unterstützung, wenn es um Fragen rund um die Verrechnungspreisdokumentation und ihre Erstellung geht. Kontaktieren Sie uns!