GmbH-Gründung
Für die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) benötigen Sie 25.000 Euro Stammkapital, wobei mindestens 12.500 EUR direkt einzuzahlen sind. Der Vorteil dieser Rechtsform ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf dieses Stammkapital begrenzt ist. Der oder die Gründer sind die Inhaber der GmbH, während der Geschäftsführer für das Unternehmen handelt und im Namen der GmbH Verträge abschließt. Welchen Geschäftszweck darf eine GmbH verfolgen, was sind die Vorteile einer GmbH Gründung und worauf sollten Sie achten?
Geschäftszweck einer GmbH
Die meisten Geschäftszwecke eignen sich für die Gründung einer GmbH. Das gilt auch für erlaubnispflichtige Gewerbe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen, zu denen diese gehören:
- Gründen Freiberufler eine GmbH, wird Gewerbesteuer fällig und in der GmbH muss zwingend bilanziert werden anstelle einer ansonsten möglichen Einnahme-Überschuss-Rechnung.
- Verfolgt Ihr Unternehmen gemeinnützige Zwecke, handelt es sich um eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH).
- Von der Gründung einer GmbH ausgeschlossen sind einige Berufsgruppen, zum Beispiel Apotheker.
Welche Vorteile hat die Gründung einer GmbH?
Es gibt zahlreiche Vorteile, die die GmbH gegenüber anderen Rechtsformen bietet.
Eine GmbH kann von einer Gruppe, aber auch von einer einzelnen Person als Ein-Personen-GmbH gegründet werden.
Die Rechtsform GmbH ist eine vertrauenserweckende Rechtsform, die national und international anerkannt und angesehen ist.
Die Haftung ist beschränkt, und zwar auf das Stammkapital, während die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter geschützt sind.
Die GmbH genießt einen steuerlichen Vorteil, da das Gehalt des Geschäftsführers als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann.
Die GmbH ist eine Möglichkeit, insbesondere für Start-ups, Investoren an der GmbH zu beteiligen.
Die Gründung einer GmbH kann die sinnvolle Grundlage für eine spätere Holding-Struktur bilden.
Wer das Mindeststartkapital von 25.000 Euro nicht aufbringen kann, kann zunächst eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen. Sie ist ein Subtyp der GmbH, auf den die Regeln des GmbH-Rechts Anwendung finden.
Doch es gibt auch Nachteile. So ist die Gründung einer GmbH zeitaufwändig und mit Kosten verbunden, beispielsweise für den Notar. Auch in steuerlicher Hinsicht wird es komplizierter, denn die GmbH unterliegt der Bilanzierungspflicht und muss eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Jahresabschluss erstellen. Darüber hinaus ist die Auflösung einer GmbH ein komplexer und kostenintensiver Vorgang.
Welche Kosten entstehen bei einer GmbH-Gründung?
Die Kosten für die Gründung einer GmbH liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:
- Anwaltskosten für den Gesellschaftervertrag
- Kosten für den Geschäftsführervertrag
- Notarkosten und Kosten für die Beurkundung
- Kosten für den Steuerberater
- Gebühren für den Eintrag im Handelsregister und die Bekanntmachung
- Kosten für die Gewerbeanmeldung
Hinzu kommt die Stammeinlage, die zum Zeitpunkt der Gründung mindestens zur Hälfte bezahlt werden muss, wobei ihre Höhe von der Anzahl der Gründer beziehungsweise Gesellschafter und deren Anteile abhängig ist.
Die Gründung einer GmbH ist zeit- und arbeitsintensiv. Wir helfen Ihnen bei den Gründungsformalitäten und unterstützen Sie dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden. Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie, damit Ihr Unternehmen auf einem soliden und stabilen Fundament steht.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Jahresabschlusserstellung
Sie können eine GmbH als Einzelperson oder als Gruppe von Personen gründen. Die Gründer sind gleichzeitig Gesellschafter, wobei das Stimmrecht mit dem Anteil am Stammkapital verbunden ist. Die Geschäfte werden von einem Geschäftsführer geführt, der zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Gründen Sie allein eine GmbH, sind Sie, wenn Sie keinen Geschäftsführer einstellen, Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Person.
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro und muss am Stichtag der GmbH-Gründung zur Hälfte vorliegen. Dabei kann es sich um eine Bar- oder eine Sacheinlage handeln, wobei der Wert von Sacheinlagen von einem Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater bestimmt wird. Beispiele für Sacheinlagen sind Immobilien und Grundstücke, die Lagerausstattung, das technische Equipment oder die Büroausstattung sowie Firmenwagen.
Die Haftung der GmbH ist abhängig vom Zeitpunkt der Forderungsstellung. Bei einer GmbH in Gründung haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Das ändert sich, sobald die GmbH in das Handelsregister eingetragen ist. Nach erfolgreicher Gründung beschränkt sich die Haftung der Gesellschafter auf ihren Anteil am Stammkapital, sodass das private Vermögen geschützt ist. Das bedeutet, dass Sie in der Gründungsphase keine weitreichenden und langfristigen Entscheidungen treffen sollten und vor allem vor Eintragung der GmbH im Handelsregister keine Verträge abschließen sollten.
In einigen Fällen haftet der Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen der Geschäftsführerhaftung unbegrenzt mit seinem privaten Vermögen. Das gilt unter anderem für Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder dem Finanzamt sowie gegenüber den Gesellschaftern der GmbH, wenn grobe Fahrlässigkeit oder eine grobe Pflichtverletzung vorliegen. Beispiele sind mangelhafte Buchführung, Insolvenzverschleppung oder die Verletzung der Publikationspflicht.