Internationales Steuerrecht

Gut beraten bei wiba.tax

Immer häufiger expandieren deutsche Unternehmen und erschließen attraktive ausländische Märkte. Bei länderübergreifenden geschäftlichen Aktivitäten stellt sich die Frage, welches Steuerrecht welchen Landes zur Anwendung kommt. Oftmals sind sich die Beteiligten nicht über die steuerrechtlichen Folgen ihres internationalen Handelns vollumfänglich im Klaren. Und so kann es zu einer unnötigen Doppelbesteuerung und auch zu steuerrechtlichen Verfehlungen im internationalen Steuerrecht kommen, die straf- oder bußgeldbewehrt sein oder hohe Kosten nach sich ziehen können.

Internationales Steuerrecht – was ist das?

Das internationale Steuerrecht umfasst die Gesamtheit der Normen des in Deutschland gültigen Steuerrechts, die einen grenzüberschreitenden, internationalen Bezug haben. Das bedeutet, dass jeder Staat sein eigenes internationales Steuerrecht hat. Rechtsquellen des internationalen Steuerrechts finden sich im innerstaatlichen Recht – Beispiele sind § 34c EStG (Einkommensteuergesetz) und § 20 KStG (Körperschaftsteuergesetz) –, in völkerrechtlichen Verträgen sowie in multinationalen Normquellen, zu denen unter anderem das Europarecht gehört.

Typische Probleme im internationalen Steuerrecht

Im internationalen Steuerrecht gibt es einige Problemfelder, die immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind. Diese typischen Fallstricke gilt es zu vermeiden, denn sie können je nach Einzelfall hohe Steuerschäden bedingen. Hier einige Beispiele:

  • Sie wickeln Geschäfte mit einem Unternehmen im Ausland ab und versäumen es, korrekte Verrechnungspreise anzugeben.
  • Sie wenden zwar korrekte Verrechnungspreise für den Austausch von Waren oder Dienstleistungen an, kommen jedoch Ihrer ausführlichen Dokumentationspflicht in Bezug auf die Verrechnungspreise nicht nach.
  • Manches deutsche Unternehmen denkt darüber nach, einen Teil seiner Produktion sowie andere Bereiche ins Ausland zu verlegen. Vergessen wird, dass allein durch diese Funktionsverlagerung Gewinne generiert werden, die der Besteuerung unterliegen.
  • Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und in Deutschland an einer GmbH beteiligt ist, wird mit der Wegzugsbesteuerung konfrontiert. Denn die Finanzbehörden gehen davon aus, dass mit Ihrem Weggang aus Deutschland Ihre GmbH-Beteiligung veräußert worden ist, auch wenn das nicht der Fall ist.

Diese Fallbeispiele aus dem internationalen Steuerrecht zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie sich von uns über die steuerlichen Folgen Ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten beraten lassen.

FAQ – häufig gestellte Fragen zum internationalen Steuerrecht

Doppelbesteuerung bedeutet, dass derselbe Steuerpflichtige mit denselben Einkünften gleichzeitig in zwei oder mehr Ländern steuerpflichtig ist. Sie haben beispielsweise Ihren Wohnsitz in Deutschland und beziehen Einkünfte aus Italien. Dann müssten Sie diese Einkünfte eigentlich in Deutschland und Italien versteuern. Mittels sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Doppelbesteuerung verhindert. Dabei handelt es sich um individuell, zwischen den jeweiligen Staaten ausgehandelte Abkommen, deren Grundlage das OECD-Abkommen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist.

Wenn Sie als Steuerinländer Einkünfte aus dem Ausland einführen, weil Sie beispielsweise in Hannover wohnen und in Frankreich ein Ferienhaus vermieten, dann handelt es sich um einen Outbound-Fall. Bei einem Inbound-Fall ist es umgekehrt: Hier geht es um einen Ausländer mit Inlandsaktivitäten und der damit verbundenen Steuerpflicht.