Internationales Steuerrecht
Immer häufiger expandieren deutsche Unternehmen und erschließen attraktive ausländische Märkte. Bei länderübergreifenden geschäftlichen Aktivitäten stellt sich die Frage, welches Steuerrecht welchen Landes zur Anwendung kommt. Oftmals sind sich die Beteiligten nicht über die steuerrechtlichen Folgen ihres internationalen Handelns vollumfänglich im Klaren. Und so kann es zu einer unnötigen Doppelbesteuerung und auch zu steuerrechtlichen Verfehlungen im internationalen Steuerrecht kommen, die straf- oder bußgeldbewehrt sein oder hohe Kosten nach sich ziehen können.
Internationales Steuerrecht – was ist das?
Das internationale Steuerrecht wird oft auch als grenzüberschreitendes Steuerecht bezeichnet. Es legt fest, wie Länder Steuern auf Einkommen und Vermögen erheben, welches innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Landes erzielt wird. Ziel des internationalen Steuerrechts ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung als auch der doppelten Nichtbesteuerung, Ansatz des internationalen Steuerrechts finden sich im innerstaatlichen Recht – Beispiele sind § 34c EStG (Einkommensteuergesetz) und § 20 KStG (Körperschaftsteuergesetz) –, in völkerrechtlichen Verträgen sowie in multinationalen Normquellen, zu denen unter anderem das Europarecht gehört.
Typische Probleme im internationalen Steuerrecht
Im internationalen Steuerrecht gibt es einige Problemfelder, die immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind. Diese typischen Fallstricke gilt es zu vermeiden, denn sie können je nach Einzelfall hohe Steuerschäden bedingen. Hier einige Beispiele:
- Sie wickeln Geschäfte mit einem Unternehmen im Ausland ab und versäumen es, korrekte Verrechnungspreise anzugeben.
- Sie wenden zwar korrekte Verrechnungspreise für den Austausch von Waren oder Dienstleistungen an, kommen jedoch Ihrer ausführlichen Dokumentationspflicht in Bezug auf die Verrechnungspreise nicht nach.
- Manches deutsche Unternehmen denkt darüber nach, einen Teil seiner Produktion sowie andere Bereiche ins Ausland zu verlegen. Vergessen wird, dass allein durch diese Funktionsverlagerung Gewinne generiert werden, die der Besteuerung unterliegen.
- Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und in Deutschland an einer GmbH beteiligt ist, wird mit der Wegzugsbesteuerung konfrontiert. Denn die Finanzbehörden gehen davon aus, dass mit Ihrem Weggang aus Deutschland Ihre GmbH-Beteiligung veräußert worden ist, auch wenn das nicht der Fall ist.
- Auch natürliche Personen mit Vermögenswerten und wesentlichen Anteilen im Inland unterliegen bei einem Umzug ins Ausland dem internationalen Steuerrecht.
Diese Fallbeispiele aus dem internationalen Steuerrecht zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie sich von uns über die steuerlichen Folgen Ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten beraten lassen.
Zögern Sie nicht und fragen Sie uns. Wiba.tax berät und betreut Sie umfassend und kompetent bei Ihrer internationalen Geschäftstätigkeit sowie bei Ihrem Umzug ins Ausland – als Unternehmen und als Privatperson.
Stets auf neuestem Stand der Gesetzgebung, nehmen wir Ihnen die Kommunikation mit den Finanzbörden ab, erstellen für Sie alle relevanten Steuererklärungen und betreuen Ihre Betriebsprüfungen. So können Sie sicher sein, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und alle Steuergesetze zu beachten. Unsere Kooperationen mit Rechtsanwälten sichert Sie in rechtlichen Fragen ab und unterstützt Sie beispielsweise bei der korrekten Erstellung von Verträgen.
Ein profundes Netzwerk an qualifizierten Beratern auch im Ausland, hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
FAQ – häufig gestellte Fragen zum internationalen Steuerrecht
Doppelbesteuerung bedeutet, dass derselbe Steuerpflichtige mit denselben Einkünften gleichzeitig in zwei oder mehr Ländern steuerpflichtig ist. Sie haben beispielsweise Ihren Wohnsitz in Deutschland und beziehen Einkünfte aus Italien. Dann müssten Sie diese Einkünfte eigentlich in Deutschland und Italien versteuern. Mittels sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Doppelbesteuerung verhindert. Dabei handelt es sich um individuell, zwischen den jeweiligen Staaten ausgehandelte Abkommen, deren Grundlage das OECD-Abkommen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist.
Wenn Sie als Steuerinländer Einkünfte aus dem Ausland einführen, weil Sie beispielsweise in Hannover wohnen und in Frankreich ein Ferienhaus vermieten, dann handelt es sich um einen Outbound-Fall. Bei einem Inbound-Fall ist es umgekehrt: Hier geht es um einen Ausländer mit Inlandsaktivitäten und der damit verbundenen Steuerpflicht.
Neben wirtschaftlichen Aktivitäten mit länderübergreifenden Einkünften, unterliegen auch stille Reserven im Inland der Besteuerung. Überführen Unternehmen oder Privatpersonen Wirtschaftsgüter ins Ausland, müssen sie deren stille Reserven im Inland versteuern – auch ohne, dass Geld geflossen ist. Es handelt sich um Fälle der Entstrickungsbesteuerung.