Jahresabschlussprüfungen

Die typischen Prüfungsschwerpunkte

Die Jahresabschlussprüfung findet nach Ende eines Geschäftsjahres statt und wird von einem Abschlussprüfer durchgeführt. Es wird zwischen freiwilligen und verpflichtenden Jahresabschlussprüfungen differenziert. Während für Pflichtprüfungen die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind, hängt die Gestaltung von freiwilligen Jahresabschlussprüfungen vom Prüfungsauftrag ab. Doch welche Unternehmen sind prüfungspflichtig und was sind die typischen Prüfungsschwerpunkte?

Jahresabschlussprüfung: Welche Unternehmen sind prüfungspflichtig?

Es sind mittelgroße und große Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen müssen. Betroffen sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) sowie offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) unter der Voraussetzung, dass keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.

  • Mittelgroß ist eine Gesellschaft, wenn sie eine Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro und Umsatzerlöse von mehr als 12 Millionen Euro aufweist und im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer hat. Dabei müssen mindestens zwei der genannten Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen vorliegen.
  • Groß ist ein Unternehmen, wenn zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen gegeben sind. Die Bilanzsumme muss mehr als 20 Millionen Euro und die Umsatzerlöse müssen mehr als 40 Millionen Euro aufweisen und im Unternehmen müssen im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer beschäftigt sein.

Die Jahresabschlussprüfung dient nicht nur der Kontrolle. Gleichzeitig liefert sie wertvolle Daten und Informationen, die für die Unternehmensführung nützlich sind. Außerdem schafft sie zusätzlichen Wert aufgrund der erhöhten Verlässlichkeit der Zahlen, beispielsweise für Kreditentscheidungen einer Bank.

Was sind die typischen Schwerpunkte einer Jahresabschlussprüfung?

Unternehmen sollten die typischen Schwerpunkte einer Jahresabschlussprüfung kennen, die sich auf die Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht konzentrieren.

  • Buchführung: Schwerpunkte in diesem Bereich sind die Konten des Warenverkehrs und des Zahlungsverkehrs sowie die Personenkonten, deren Ergebnisse im Prüfungsbericht und in den Arbeitspapieren festgehalten werden.
  • Bilanz: Prüfungsrelevant sind die Einhaltung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften.
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Hier liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung, ob sämtliche Erträge und Aufwendungen periodengerecht und vollständig unter der jeweiligen Bezeichnung aufgeführt werden. Von Bedeutung sind insbesondere sonstige Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der Bilanzprüfung nur unzureichend erfassbar sind.
  • Anhang: Geprüft wird, ob den Angabepflichten des HGB (Handelsgesetzbuch) sowie einschlägigen Spezialgesetzen entsprochen wird und ob die im Handelsrecht vorgeschriebenen Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz gemacht wurden.
  • Lagebericht: Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird kontrolliert, ob der im Lagebericht beschriebene Geschäftsverlauf und die geschäftliche Situation einschließlich der Risiken den tatsächlichen unternehmerischen Verhältnissen entsprechen.

Die Jahresabschlussprüfung endet mit einem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht. Er besteht aus einer detaillierten schriftlichen Darstellung über die Art, den Umfang und das Ergebnis der Prüfung. Nach der Unterzeichnung durch den Prüfer wird er den gesetzlichen Vertretern vorgelegt.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Jahresabschlusserstellung

Es sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die zur Durchführung einer Abschlussprüfung berechtigt sind. Handelt es sich um eine GmbH mittlerer Größe oder um eine prüfungspflichtige Personenhandelsgesellschaft, sind auch ein vereidigter Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaften prüfungsberechtigt. Regelmäßig wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschafterversammlung gewählt, im Falle einer AG durch die Hauptversammlung. Bei freiwilligen Jahresabschlussprüfungen ist auch die Beauftragung direkt durch Geschäftsführung oder Aufsichtsrat möglich.

Besteht eine Prüfungspflicht und die Abschlussprüfung wird nicht vorgenommen, ist der Jahresabschluss nichtig. Die Folge ist, dass Rechtsgeschäfte, die auf dem Jahresabschluss basieren, infolge der fehlenden Jahresabschlussprüfung ebenfalls nichtig sind. Das betrifft zum Beispiel ergebnisabhängige Tantiemen und Ausschüttungen, die zurückgefordert werden können, wenn der Jahresabschluss nichtig ist. Es sind vor allem stark wachsende Gesellschaften und solche, die knapp unter den Schwellenwerten liegen, die Gefahr laufen, die Jahresabschlussprüfung aus Unkenntnis oder mangelnder Sorgfalt zu versäumen.

Die Jahresabschlussprüfung gliedert sich in eine Vor- und eine Hauptprüfung. Zum Zeitpunkt der Vorprüfung muss der Jahresabschluss noch nicht vorliegen. In dieser Phase führt der Prüfer alle Recherche- und Prüfungsarbeiten durch, wozu auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Stichproben gehört. Es folgt die Hauptprüfung des Jahresabschlusses, wobei die Jahresabschlussprüfung mit einem Abschlussgespräch endet.

Im Gegensatz zu anderen Prüfungen ist die Jahresabschlussprüfung keine Volluntersuchung des gesamten relevanten Stoffes. Stattdessen handelt es sich um eine Prüfung, die stichprobenartig durchgeführt wird. Ziel ist, mögliche Fehler und Verstöße in Bezug auf die Rechnungslegung aufzuspüren, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage auswirken können.