Unternehmensbewertung

Unternehmenswert richtig bestimmen

Sie möchten ein Unternehmen oder Anteile davon kaufen oder Ihr Unternehmen, Ihre Kanzlei oder Praxis verkaufen? Sie möchten eine ungünstige Besteuerung Ihres Unternehmens vermeiden oder die Bewertung durch die Finanzverwaltung widerlegen? Oder befinden Sie sich in einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung, für die eine Unternehmensbewertung erforderlich ist? Das sind nur einige Anwendungsbeispiele, in denen wir eine Bewertung des Unternehmens vornehmen. Doch was ist der Unternehmenswert und welche Bewertungsverfahren gibt es?

Was ist der Unternehmenswert?

Um den Wert eines Unternehmens oder eines Anteils zu ermitteln, wird eine Unternehmensbewertung vorgenommen. In die Bewertung einbezogen werden insbesondere materielle Werte, zum Beispiel Maschinen, Immobilien, Grundstücke, Mobiliar und technisches Equipment. Aber auch immaterielle Werte spielen bei der Unternehmensbewertung eine Rolle. Dazu gehören beispielsweise der Wert der Marke und die fachliche Kompetenz der Mitarbeitenden. Die Erträge werden ebenso berücksichtigt wie Schulden, die Lage des Unternehmens, die Branchenzugehörigkeit, die Anzahl der Kunden sowie sonstige individuelle Faktoren.

Unternehmensbewertung – welche Verfahren gibt es?

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Welches Verfahren das richtige ist, orientiert sich am jeweiligen Unternehmen und Bedarf einer individuellen Beurteilung. Auch der Zweck der Bewertung spielt bei der Wahl des Verfahrens eine entscheidende Rolle. Es gibt drei Arten, wie der Wert eines Unternehmens ermittelt werden kann und die sich auf die Substanz, auf den Erfolg beziehungsweise das Kapital oder auf den Markt konzentrieren. Diesen Bewertungsarten lassen sich unterschiedliche Methoden zuordnen:

  • Substanz: Substanzwert-Methode
  • Erfolg/Kapital: Ertragsverfahren, Discounted-Cashflow-Verfahren, vereinfachtes Ertragswertverfahren
  • Markt: Venture-Capital-Methode, Multiplikatorenverfahren

Welches Verfahren das richtige für Sie ist, lässt sich anhand von gezielten Fragestellungen ermitteln:

  • Sie denken über einen Unternehmenskauf oder –verkauf nach? Erste Einschätzungen kann das Multiplikatorverfahren schnell und effizient liefern.
  • Das Ziel Ihrer Überlegungen ist die Übertragung eines Unternehmens an die nächste Generation? Dann ist das vereinfachte Ertragswertverfahren steuerlich im ersten Schritt anzuwenden. Danach kann mithilfe eines Gutachtens im Ertragswertverfahren oder Discounted-Cash-Flow-Verfahren ein für Sie günstiger Wert ermittelt werden, der steuerlich zu berücksichtigen ist.

Wir verfügen über hervorragende Branchenkenntnisse, über Fachwissen und die notwendige Erfahrung und wir kennen die üblichen Marktpreise. Das sind entscheidende Faktoren, die für eine Unternehmensbewertung unverzichtbar sind. Nutzen Sie unsere fachliche Expertise und kontaktieren Sie uns, wenn es um Unternehmensbewertungen geht.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Unternehmensbewertung

Der Unternehmenswert lässt sich mithilfe von wissenschaftlichen Methoden bestimmen. Anderes gilt für den Unternehmenspreis, der das individuelle Verhandlungsergebnis der subjektiven Vorstellungen des Verkäufers und des Käufers über den Wert des Betriebes und dem objektiven Unternehmenswert ist, der durch eine neutrale Person beziehungsweise durch einen Experten ermittelt wurde.

Der Wert eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen benötigen Gerichte als Grundlage für Sachverständigengutachten, die im Erbrecht, im Familienrecht oder anderen zivilrechtlichen Verfahren angesiedelt sind. Aber auch für außergerichtliche Einigungen kann eine Unternehmensbewertung hilfreich sein. Fallbeispiele sind der Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung, Erbauseinandersetzungen und Erbteilungen sowie Abfindungen von Gesellschaftern und Aktionären.

Steuerliche Unternehmensbewertungen können bei der Klärung bestimmter Sachverhalte hilfreich beziehungsweise erforderlich sein. Unternehmensbewertungen können aber auch eine ungünstige Besteuerung vermeiden oder den Wert der Finanzbehörden widerlegen. Zu diesen Sachverhalten gehören unter anderem Schenkungen, der Eintritt des Erbfalls, Umwandlungsvorgänge, die das Unternehmen betreffen, die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland oder die Abschreibung einer Beteiligung auf einen niedrigeren Teilwert.

Die Unternehmensbewertung erfolgt beim Ertragswertverfahren anhand der zukünftigen Einnahmenüberschüsse. Die Leitfrage des Ertragswertverfahrens lautet deshalb: Welche Erträge lassen sich auf Dauer mit dem Unternehmen erwirtschaften? Insoweit gibt die Ertragskraft der vergangenen drei Jahre Auskunft über den Unternehmenswert.