Rechtsform

Wahl der geeigneten Rechtsform bei Unternehmensgründung

Als Unternehmensgründer stehen Sie vor weitreichenden Entscheidungen. Die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen ist dabei von zentraler Bedeutung. Zahlreiche Faktoren gilt es zu berücksichtigen und abzuwägen. Wir als Ihre erfahrenen Steuerberater haben alle relevanten Entscheidungskriterien für Sie im Blick. Stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung analysieren wir gewissenhaft Ihr Geschäftsmodell, wägen alle Entscheidungskriterien gegeneinander ab und finden mit Ihnen die ideale Rechtsform für Ihre Existenzgründung mit Weitblick.

Welche Rechtsform gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen für Unternehmen. Generell unterscheidet man in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Einzelunternehmen

Nur Einzelpersonen können ein Einzelunternehmen gründen.

Personengesellschaften

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Stille Gesellschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • GmbH & Co. KG

Kapitalgesellschaften

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Genossenschaft (eG)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Stiftung
  • Verein

Was sind Kriterien für die Rechtsformwahl?

Haftung

Ein entscheidender Faktor ist die Frage nach der Haftung. Wie weit haftet der Unternehmer für Verträge des Unternehmens mit seinem Privatvermögen?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit ihrem Privatvermögen.

Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt. Sie haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen – das Privatvermögen der Gesellschafter wird grundsätzlich nicht berührt. Bei einer GmbH ist das Haftungsrisiko somit minimiert. Die GmbH & Co. KG bietet als Sonderform der Personengesellschaften eine Möglichkeit, die Vorteile einer Personengesellschaft mit der beschränkten Haftung einer Kapitalgesellschaft zu kombinieren, da in diesem Fall die GmbH der Komplementär ist.

Gründungskapital

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert ein höheres Startkapital. Das gesetzliche Mindeststammkapital beläuft sich bei einer GmbH auf 25.000 Euro und bei einer Aktiengesellschaft auf 50.000 Euro. Die Mindesteinlage beträgt bei einer GmbH 12.500 Euro.

Bei Personengesellschaften gibt es kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital, da diese mit ihrem Privatvermögen haften.

Der Vorteil einer UG liegt darin, dass man sie bereits mit ca. 1.000 Euro (unter Einbezug der Gründungskosten) gründen kann.

Steuerliche Auswirkungen verschiedener Rechtsformen

Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sowie bei Gewinnausschüttung der Kapitalertragsteuer. Es werden alle Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb besteuert. Hier gilt ein striktes Trennungsprinzip: Kapitalgesellschaft und Gesellschafter werden getrennt voneinander besteuert. Thesaurierungsbegünstigung ermöglicht die Reduktion des Steuersatzes auf Unternehmensebene.

Bei Personengesellschaften wird keine Körperschaftssteuer erhoben, stattdessen werden die Gewinne den Gesellschaftern zugerechnet, welche diese mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen (Transparenzprinzip).

Über Holding-Modelle kann die Gesamtsteuerlast eines Unternehmens/einer Unternehmensgruppe optimiert werden.

Buchführung und damit verbundene Kosten, Publikationsvorschriften

Kapitalgesellschaften unterliegen der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Sie müssen einen Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang vorlegen und diesen im elektronischen Bundesanzeiger offenlegen. Die laufende Buchhaltung bedeutet mehr Aufwand und höhere Kosten. Kleinstkapitalgesellschaften können auf die Aufstellung eines Anhangs verzichten. Zudem besteht nur eine Verpflichtung zur Hinterlegung der Bilanz mit weniger zusätzlichen Angaben. 

Für kleinere Personengesellschaften ist lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erforderlich – eine Offenlegung ist nicht erforderlich. Die Pflicht zur doppelten Buchführung und Offenlegung besteht jedoch bei OHGs und KGs. Die laufenden Kosten für die Buchführung hängen somit von der Unternehmensgröße ab.

Außenauftritt

Die Rechtsform eines Unternehmens ist Teil seines Namens und beeinflusst die Wirkung und das Image.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Wahl der geeigneten Unternehmensform für Ihr Unternehmen. Mit Kompetenz, Erfahrung, Weitblick und Neugier finden wir die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!