Konzernabschlussprüfung

Sicherheit und Transparenz für Unternehmensgruppen

In einer zunehmend globalisierten und komplexen Wirtschaftswelt gewinnt die Konzernabschlussprüfung für Unternehmensgruppen stetig an Bedeutung.
Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentrales Instrument zur Schaffung von Vertrauen bei Investoren, Kreditgebern und weiteren Stakeholdern.

Was ist ein Konzernabschluss?

Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Unternehmensgruppe – also eines Mutterunternehmens und seiner Tochtergesellschaften – als wirtschaftliche Einheit darstellt. Ziel ist es, ein klares Bild der gesamten Unternehmensgruppe zu vermitteln, unabhängig von den rechtlichen Einzelstrukturen der einzelnen Gesellschaften.
Während alle Tochterunternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellen, ist der Konzernabschluss eine übergeordnete Gesamtschau.

Dieser konsolidierte Abschluss umfasst in der Regel:

  • Eine Konzernbilanz
  • Eine Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einen Konzernanhang
  • Eine Kapitalflussrechnung
  • Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Einen Konzernlagebericht

 

Gesetzliche Grundlagen der Konzernabschlussprüfung

Die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses ergibt sich in Deutschland aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere aus §§ 290–315 HGB.

Ein Mutterunternehmen ist verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei folgenden Merkmale den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen „Brutto“ überschritten werden:

Kriterium

Schwellenwert

 

Bilanzsumme

30.000.000 €

 

Umsatzerlöse

60.000.000 €

 

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

250 Personen

 

Genauso ist ein Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei folgenden Merkmale den des von ihm aufzustellenden Konzernabschlusses „Netto“ überschritten werden:

Kriterium

Schwellenwert

 

Bilanzsumme

25.000.000 €

 

Umsatzerlöse

50.000.000 €

 

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

250 Personen

 

Werden die Schwellen zweimal hintereinander überschritten, entsteht in der Regel im folgenden Geschäftsjahr eine Pflicht zur Konzernabschlusserstellung und damit auch zur Konzernabschlussprüfung.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen darüber hinaus internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwenden.

Gemäß § 316 HGB ist der Konzernabschluss grundsätzlich durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Prüfung dient insbesondere dazu:

Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Konsoldierung
Überprüfung der Einhaltung freiwilliger und gesetzlicher Bilanzierungsstandards
Beurteilung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Lagebildes

 

Ablauf einer Konzernabschlussprüfung in 5 Schritten

Die Konzernabschlussprüfung folgt einem systematischen Prüfungsprozess, der sich ähnlich wie eine reguläre Jahresabschlussprüfung grob in fünf Phasen gliedern lässt:

1. Prüfungsplanung

Bereits im Vorfeld der eigentlichen Prüfung erfolgt eine umfassende Analyse des Konzerns: Struktur, Tochtergesellschaften, Branchenspezifika, eingesetzte IT-Systeme sowie vergangene Prüfungsfeststellungen werden erfasst. Ziel ist es, ein risikoorientiertes Prüfungskonzept zu entwickeln. Gerade in Konzernen mit internationalen Tochtergesellschaften ist dabei auch die Koordination mit lokalen Prüfern entscheidend.

2. Risikoanalyse und Festlegung der Prüfungsstrategie

Die Konzernabschlussprüfung ist risikoorientiert. Das bedeutet, dass besonders prüfungsrelevante oder risikobehaftete Positionen (z. B. Goodwill, latente Steuern, konzerninterne Verrechnungen) genauer untersucht werden. Diese Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Prüfungsstrategie und -tiefe.

3. Durchführung der Prüfung 

Die praktische Prüfung umfasst:

Kontrolle der Konsolidierung (Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung)
Überprüfung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abstimmung mit den geprüften Einzelabschlüssen
Beurteilung des Konzernlageberichts und der nicht-finanziellen Erklärung (sofern relevant)

Wirtschaftsprüfer arbeiten eng mit den Abschlussverantwortlichen und ggf. lokalen Prüfern zusammen und dokumentieren sämtliche Feststellungen.

4. Berichterstattung

 Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk.

5. Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan 

Gemäß § 171 AktG ist der Aufsichtsrat in die Berichterstattung einzubeziehen. Die Prüfer erläutern dort wesentliche Prüfungsfeststellungen und sprechen ggf. Empfehlungen zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme aus.

 

Typische Herausforderungen in der Konzernabschlussprüfung

Konzernabschlüsse sind komplex – entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Prüfung. Zu den häufigsten Herausforderungen gehören:

  • Verschiedene Rechnungslegungsstandards: Die Umstellung lokaler Abschlüsse auf IFRS oder HGB kann fehleranfällig sein.
  • Intercompany-Abstimmungen: Abweichungen bei konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten müssen identifiziert und eliminiert werden.
  • Verfügbarkeit von Informationen: In internationalen Konzernen sind Zeitdifferenzen, Sprachbarrieren und lokale Prüfungsstandards zu berücksichtigen.
  • Bewertung von Beteiligungen und Goodwill: Diese erfordern oft eine fundierte Bewertung, auch unter Einbindung externer Gutachter.
  • Konsolidierungskreis: Die Festlegung, welche Gesellschaften einbezogen werden müssen, ist nicht immer eindeutig und erfordert sorgfältige Prüfung.

Mehrwert der Konzernabschlussprüfung 

Die Prüfung des Konzernabschlusses ist weit mehr als eine bloße Pflichtübung. Sie bringt zahlreiche Vorteile:

Vertrauen bei Investoren und Kreditgebern
Frühzeitige Erkennung von Risiken und Schwachstellen
Optimierung der internen Prozesse und Kontrollen
Stärkung der Corporate Governance
Grundlage für strategische Entscheidungen auf Konzernebene

Ein professionell geprüfter Konzernabschluss vermittelt ein klares Bild über die Leistungsfähigkeit und Stabilität der gesamten Unternehmensgruppe – ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Konzernabschlussprüfung

 

Die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses ergibt sich in Deutschland aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 290-315 HGB.

Ein Mutterunternehmen ist verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei folgenden Merkmale den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen „Brutto“ bzw. „Netto“ überschritten werden:

Kriterium                     Schwellenwert (Brutto)             Schwellenwert (Netto)

Bilanzsumme                30.000.000€                              25.000.000€

Umsatzerlöse                60.000.000€                              50.000.000€

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 250 Personen

Werden die Schwellenwerte zweimal hintereinander überschritten, entsteht im zweiten Geschäftsjahr eine Pflicht zur Konzernabschlusserstellung und damit auch zur Konzernabschlussprüfung.

Der Einzelabschluss bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines einzelnen Unternehmens ab (z.B. einer GmbH, GmbH & Co. KG oder AG) und dient vor allem der Ausschüttungsbemessung und Steuerberechnung.

Der Konzernabschluss hingegen konsolidiert die Abschlüsse aller Unternehmen eines Konzerns zu einem Gesamtabschluss. Ziel ist es., den wirtschaftlichen Zustand des gesamten Konzerns so darzustellen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Hierbei werden konzerninterne Transaktionen eliminiert, um Doppelzählungen zu vermeiden.

Die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgt durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die vom Mutterunternehmen bzw. der Konzernobergesellschaft beauftragt wird. Voraussetzung hierfür ist die Bestellung durch das zuständige Organ (in der Regel der Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung).

Im Idealfall prüft der gleiche Wirtschaftsprüfer alle prüfungspflichtigen Gesellschaften im Konzern, um auch den Konzernabschluss mit dem bereits vorhanden Wissen effizient prüfen zu können.

Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.

Ein vollständiger Konzernabschluss umfasst nach HGB mindestens folgende Unterlagen:

  • Konzernbilanz
  • Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
  • Konzernanhang
  • Konzernlagebericht
  • Konzernkapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalspiegel

Je nach Rechnungslegungsstandard (z.B. IFRS) können zusätzliche Berichte oder Formate gefordert sein.

Die Prüfung des Konzernabschlusses schafft Vertrauen bei Investoren, Banken, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden. Gerade in kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die geprüfte Konzernberichterstattung ein zentraler Bestandteil der Corporate Governance. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Transparenz und Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Lage des Konzerns
  • Reduzierung von Risiken durch externe Kontrolle
  • Verlässliche Entscheidungsgrundlage für Stakeholder
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Vermeidung von Sanktionen
  • Verbesserung der Konzernsteuerung durch fundierte Erkenntnisse aus der Prüfung